Zeynettin Er

Zeynettin Er

Deutsche Justiz legitimiert Menschenrechtsverletzungen in der Türkei

Türkischem Kriegsgegner wird trotz bestehender Anklagen Flüchtlingsschutz verwehrt

von Connection e.V. und DFG-VK

(30.01.2006) Pressemitteilung vom 30.1.2006

Dem aus der Türkei stammenden Kriegsdienstverweigerer Zeynettin Er wurde am 25. Januar 2006 vom Verwaltungsgericht in Giessen ein asylrechtlicher Schutz abgesprochen. Dies geschah, obwohl das Gericht in dem jetzt zugestellten Urteil selbst davon ausgeht, dass er "wegen seiner erklärten Weigerung, den Wehrdienst abzuleisten, im Falle seiner Rückkehr mit einer Strafverfolgung zu rechnen hat". Das Gericht sieht eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass er wegen "Aufforderung zum Ungehorsam" und "Entfremdung des Volkes vom Militär" verfolgt werden würde. Eine Verurteilung begründe "jedoch keine politische Verfolgung", so das Gericht weiter. Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion schlügen erst dann in eine politische Verfolgung um, "wenn diese Maßnahmen zielgerichtet als Repressalien gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt werden, um sie wegen der politischen Überzeugung zu treffen". Eine solche Intention könne "den genannten Strafrechtsartikeln nicht entnommen werden".

Zeynettin Er, Sprecher der Initiative der kurdisch-türkischen KriegsgegnerInnen in Deutschland und Berater der türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerer in der DFG-VK ist wegen seiner politischen Aktivitäten in Deutschland, in denen er für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei eintrat, bereits drei Mal vom türkischen Gericht in Midyat angeklagt worden. Das Gericht hatte sogar ein Auslieferungsersuchen an die deutschen Behörden gestellt. Das Bundesjustizministerium hatte dieses abgelehnt, "weil es sich bei den Zeynettin Er gelegten strafbaren Handlungen um politische Handlungen handelte".

Die Türkei verfolgt Kriegsdienstverweigerer auf zweierlei Art und Weise. Zum einen wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt. Kriegsdienstverweigerer wie Osman Murat Ülke oder Mehmet Tarhan wurden wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam bis zu sieben Mal verurteilt. Zum anderen werden öffentliche Äußerungen gegen das Militär unter Strafe gestellt.

Zeynettin Er zeigte sich enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Giessen. Es zeige, dass die deutschen Behörden die Anliegen von Kriegsdienstverweigerern aus der Türkei nicht ernst nehmen. "Ich empfinde das Urteil als Unrecht."

Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) sehen das Urteil als einen groben Verstoß gegen das Menschenrecht auf Meinungsäußerung an. Rudi Friedrich von Connection e.V. erklärt heute: "Hier legitimiert ein deutsches Gericht die Praxis der Türkei, kritische Äußerungen gegen das Militär unter Strafe zu stellen. So wird nicht nur das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Füßen getreten. Selbst diejenigen, die öffentlich dafür eintreten, werden verfolgt."

Joachim Thommes, Politischer Geschäftsführer der DFG-VK, ergänzt: "Es ist geradezu zynisch, wie deutsche Behörden und Gerichte mit denjenigen umgehen, die sich aus Gewissensgründen gegen den Kriegsdienst entschieden haben. Sie gehen kaltblütig über die allseits bekannte Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei hinweg. Nur so kann die Misshandlung und Inhaftierung von Mehmet Tarhan, der im vergangenen Jahr zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, ignoriert werden."

Connection e.V. und DFG-VK fordern die volle Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung durch die Türkei und die Anerkennung der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern als Asylgrund.

 

gez.

Franz Nadler, Connection e.V.

Joachim Thommes, Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

Connection e.V. und DFG-VK: Pressemitteilung vom 30. Januar 2006. Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2006.

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