Agustín Aguayo

Agustín Aguayo

USA/Mexiko: Stellungnahme zum Fall Aguayo

von Senat der Republik Mexiko

(21.02.2007) 21. Februar 2007

 

Der Senat der Republik verurteilt das Militärgerichtsverfahren gegen den Mexikaner Agustín Aguayo wegen Desertion aus der US-Armee und bittet den Präsidenten Felipe Cauldron, dass die Botschaft von Mexiko in Deutschland seine Verteidigung übernimmt. Zugleich bittet der ganze Senat das Büro des Außenministeriums, dass "alle politischen und diplomatischen Mittel ausgeschöpft werden um eine sofortige Freilassung von Agustín Aguayo zu erreichen und seine psychische und physische Integrität zu gewährleisten".

Bei der Vorstellung der Entschließung sagte der Senator Silvano Aureoles von der Partei der Demokratischen Revolution über Aguayo, der in Guadalajara, Jalisco, geboren ist und 2003 in die US-Armee eintrat: "Er ist ein Gewissensgefangener und ein weiteres Opfer des militärischen Eifers von Präsident George W. Bush." Er berichtete, wie Aguayo im Jahre 2004 als Sanitäter in den Irak geschickt wurde und dass er im Jahre 2006, als er auf dem Militärgelände in Deutschland lebte, erfuhr, dass er in das Kriegsgebiet zurückzukehren habe, obwohl er als Kriegsdienstverweigerer die Teilnahme an diesem Krieg verweigerte. "Leider haben die Militärgerichte in diesem Fall die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung für Aguayo abgelehnt und ihn wegen Desertion angeklagt", ergänzte Silvano Aureoles.

Es wurde bestätigt, dass Aguayo Gefangener in einer Militäreinheit der USA in Deutschland ist und dort auf einen Prozess wartet, in dem ihm wegen "der Weigerung, Massaker an Zivilisten und Unschuldigen (im Irak) zu unterstützen" eine Haftstrafe von sieben Jahren droht. Zugleich wurde von den mexikanischen Gesetzgebern das Recht von Aguayo verteidigt, die Teilnahme an einem Krieg zu verweigern. Es ist "nicht zu rechtfertigen, dass jemand inhaftiert werden kann, weil er sich entschieden hat, an keinerlei militärischen Aktivitäten mehr teilzunehmen". Der Vorschlag von Silvano Aureoles wurde vom gesamten Senat als dringend und offensichtlich angesehen und einstimmig angenommen.

Secretaría de Relaciones Exteriores: Comunicado de prensa No. 050, México, D. F., 21. Februar 2007. Übersetzung aus dem Englischen: Rudi Friedrich und Thomas Stiefel. Dokument in Englisch. Wortlaut in Spanisch unter http://www.sre.gob.mx/csocial/comunicados/2007/feb/b_050.htm. Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2007.

Stichworte:    ⇒ Agustin Aguayo   ⇒ Inhaftierung   ⇒ Kriegsdienstverweigerung   ⇒ Mexiko   ⇒ Urteile   ⇒ USA