Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung

Verletzungen der Artikel, 3, 6 und 9 der der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

von Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

(17.01.2012) Der Antragsteller, Herr Feti Demirtaş, ist türkischer Nationalität, wurde 1981 geboren und lebt in Istanbul. Mit 20 Jahren wurde er als Zeuge Jehovah getauft. Er verweigerte die Ableistung des Militärdienstes und erklärte zugleich seine Bereitschaft, einen alternativen zivilen Dienst ableisten zu wollen. Mit Verweis auf Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) klagte Herr Demirtaş gegen eine endlose Reihe von Strafverfolgungen und Verurteilungen, der er ausgesetzt war, weil er sich weigert, eine Militäruniform zu tragen. Er brachte desweiteren vor, dass er in den Militärgefängnissen Şirinyer und Balıkesir sowie in seiner Einheit in Erzurum verschiedenen Formen unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt gewesen sei. Er machte zudem geltend, dass die hintereinander folgenden Verurteilungen seiner Kriegsdienstverweigerung eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) bedeuteten. Mit Verweis auf Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) beklagte er, dass er als Zivilist dazu gezwungen worden sei, vor einem Gericht zu erscheinen, das ausschließlich aus Militäroffizieren bestanden habe.

Das Gericht stellte Verletzungen des Artikels 3, des Artikels 9 und des Artikels 6 Absatz 1 fest. Als Entschädigung wurde eine Summe von 15.000 € für den nicht-pekuniären Schaden und 5.000 € für Kosten und Ausgaben zugesprochen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Judgments concerning Austria, Finland, Greece, Hungary, Latvia, Lithuania, Mioldova, Poland, Portugal, Russia, Spain and Turkey. (ECHR 015 (2012)) vom 17. Januar 2012. Auszug zu Feti Demirtaş v. Turkey (no. 5260/07). Originalentscheidung französisch.

Stichworte:    ⇒ Internationale Resolutionen   ⇒ Kriegsdienstverweigerung   ⇒ Menschenrechte   ⇒ Strafverfolgung   ⇒ Türkei