EBCO veröffentlicht Jahresbericht 2015 über Kriegsdienstverweigerung in Europa

Traurige Kontinuität der Probleme

von Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung

(10.12.2015) Zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) legt das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) seinen Jahresbericht "Kriegsdienstverweigerung in Europa 2015" vor. "Dass Mitgliedsstaaten des Europarats (und mit Griechenland auch der Europäischen Union) das Recht auf Kriegsdienstverweigerung völkerrechtswidrig und dauerhaft verletzen, ist ein Skandal", erklärte heute Friedhelm Schneider, Präsident von EBCO. "Dass Mitglieder europäischer Institutionen, in denen auch Deutschland vertreten ist, sich offenbar an diesen skandalösen Zustand gewöhnt haben, bleibt beschämend."

Was die Probleme von Kriegsdienstverweigerern angeht, zeichnet sich auch 2015 auf drei Ebenen eine traurige Kontinuität ab:

1. Obwohl die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch die Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs als Menschenrecht anerkannt und ihr Schutz demnach für die 47 Europaratsmitgliedsstaaten verbindlich zu gewährleisten ist, weigern sich einige Europaratsstaaten (wie die Türkei und Griechenland) ebenso beharrlich wie ungestraft, dieses Recht nicht-diskriminierend umzusetzen.

2. Die Entwicklung in der Ukraine und ihrem Umfeld zeigt einmal mehr, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade dann verwehrt bleibt, wenn es am wichtigsten ist: im Kriegsfall. Zum ersten Mal seit 1945 wurde in europäischen Staaten die Wehrpflicht nach ihrer Aussetzung wieder eingeführt: in der Ukraine und in Litauen.

3. Die Aufnahme von Kriegsdienstverweigerern, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, gewinnt eine neue Dringlichkeit. In diesem Zusammenhang bleibt zu beachten, dass ein als sicheres Herkunftsland deklarierter Staat nicht unbedingt ein Land ist, in dem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung geachtet wird.

EBCO fordert die Mitgliedsstaaten des Europarates, die nach wie vor das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht respektieren, dazu auf, ihre Gesetzgebung an die internationalen und europäischen Rechtsstandards und deren Praxis anzupassen.

Der Bericht "Kriegsdienstverweigerung in Europa 2015" kann heruntergeladen werden von der Website von EBCO unter www.ebco-beoc.org.

EBCO: Pressemitteilung vom 10. Dezember 2015

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