Kriegsdienstverweigerung in Europa 2017

Vorwort zum EBCO-Jahresbericht 2017

von Friedhelm Schneider

(10.12.2017) Die Bestrebung, den Rechten der Kriegsdienstverweigerer zur Anerkennung zu verhelfen, war in Eu­ropa auch 2017 mit negativen Entwicklungen konfrontiert. Offenbar waren die vorrangigen Anliegen der EU-Politik weniger durch die Förderung der Menschenrechte bestimmt als durch Wirtschaftsfragen und die Absicht, militärische Zusammenarbeit und Rüstungsausgaben zu stärken[1]. Es liegt auf der Hand, dass ein Umfeld fortschreitender Militarisierung die Durchsetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen erschwert. Entsprechend spielte das Thema Kriegsdienstverweigerung im zurückliegenden Jahr auf der politischen Tagesordnung der europäi­schen Institutionen keine Rolle – obwohl weiterhin die massive und wiederholte Verletzung dieses Rechts zu beklagen war.

In einigen Fällen setzten staatliche Behörden die geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegs­gegnern fort, die Jahrzehnte zuvor ihre Verweigerung des Militärdienstes erklärt hatten. Zwar wurde in Griechenland das wegen Gehorsamsverweigerung seit 1990 (sic!) angestrengte Militärgerichtsver­fahren gegen Panagiotis Makris schließlich eingestellt. In der Türkei hingegen blieb es unverändert bei der völkerrechtswidrigen Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern und der offenen Missachtung der Verweigerer-freundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Zwanzig Jahre nach seiner ersten Inhaftierung als Kriegsdienstverweigerer erfuhr Osman Murat Ülke im November 2017, dass der Staatsanwalt von Bilecik sein Verfahren wieder aufgenom­men und seine Vorladung in die örtliche Polizeidienststelle veranlasst hatte. Fast zwölf Jahre nach dem bahnbrechenden EGMR-Urteil zugunsten von Ülke[2] haben die türkischen Behörden weder die individuellen noch die allgemeinpolitischen Maßnahmen umgesetzt, die das Urteil vorschreibt. Osman Murat Ülke wird weiterhin wegen seiner pazifistischen Überzeugung drangsaliert und diskriminiert, von einem Ende des gegen ihn angestrengten Strafverfahrens kann keine Rede sein. Eine Gesetz­gebung, die in der Türkei das Recht auf Kriegsdienstverweigerung schützt und einen zivilen Alterna­tivdienst ermöglicht, ist nicht in Sicht. Es bleibt ein Skandal, dass die Türkei dauerhaft internationale Menschenrechtsstandards für Kriegsdienstverweigerer verletzt und die maßgeblichen Urteile des EGMR missachtet. Ein nicht weniger großes Ärgernis ist es, dass die politischen Vertreter der euro­päischen Staaten-und Menschenrechtsgemeinschaft sich offenbar an diesen Zustand gewöhnen.

Der geringe Stellenwert, der der Kriegsdienstverweigerung in der öffentlichen Aufmerksamkeit zu­kommt, wird oft auf die Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht in der Mehrzahl der europäi­schen Staaten zurückgeführt. Nichtsdestoweniger bleibt zu beachten, dass im Bereich des Europa­rats die Wehrpflicht derzeit noch oder wieder in 17 Staaten[3] in Kraft ist. Darüber hinaus wird der Mili­tärdienstzwang in einigen Territorien durchgesetzt, die international nicht als Staaten anerkannt sind[4]. In einer Reihe anderer Staaten wird die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert. In einigen Fällen schließlich, wie in Schweden und Kroatien, greift man auf den Begriff der Wehrpflicht zurück, um ein militärisches Kurzzeit-Training für eine relativ kleine Anzahl von Freiwilligen zu umschreiben.

Abgesehen von der Türkei und Griechenland befindet sich auf der schwarzen Liste der Staaten, die Kriegsdienstverweigerer diskriminieren, weiterhin u.a. die Ukraine. Dort droht eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kriegsdienstverweigerer und Journalisten Ruslan Kotsaba, ungeachtet der 16 Monate, die er bereits im Gefängnis verbringen musste. In Russland wurden Jehovas Zeugen, die bisher die Mehrheit der zum Zivildienst zugelassenen Wehrpflichtigen stellten, als staatsfeindliche Organisation verboten. In der Schweiz sind derzeit Vorschläge für empfindliche Verschlechterungen im Zivildienst Gegenstand der parlamentarischen Debatte.

Erfreulicherweise waren im Berichtszeitraum auch einige Lichtblicke zu verzeichnen: Im zur Zeit türkisch besetzten Nordteil von Zypern nahm der parlamentarische Petitionsausschuss einen Antrag der Zyprischen Initiative für Kriegsdienstverweigerung auf. Am 30. Oktober 2017 erstattete der Aus­schuss dem Parlament der selbst ernannten ‚Türkischen Republik von Nordzypern‘ Bericht und stellte fest, dass es unter Beachtung der nordzyprischen Verfassung und der Europäischen Menschen­rechtskonvention möglich sein sollte, Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst in Nordzypern gesetz­lich zu regeln. Der Ausschuss kam zu der Schlussfolgerung, dass diese Frage detailliert, umfassend und gründlich mit Experten auf der Grundlage der Menschenrechte diskutiert werden sollte. Er emp­fahl dem Premierminister, mit Behutsamkeit entsprechend tätig zu werden. In der Türkei selbst wäre eine solche Entwicklung gegenwärtig unvorstellbar!

Eine andere positive Nachricht bezieht sich auf den Bereich: Asyl für Kriegsgegner. Im Oktober 2017 gewährte die Republik Zypern dem bekannten türkischen Kriegsdienstverweigerer Halil Savda Asyl. Savda war seit 2004 mehrfach inhaftiert und misshandelt worden, weil er den Militärdienst in der Tür­kei abgelehnt und seine Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer zum Ausdruck gebracht hatte. Wie im Fall von Osman Murat Ülke wurde die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsge­richtshofs zugunsten Savdas durch die türkischen Behörden nicht umgesetzt. – Der Flüchtlings­schutz, den einige ukrainischen Verweigerer in Italien erhielten, bestätigt einmal mehr die untragbare Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine.

Nicht zuletzt bleibt zu erwähnen, dass auch 2017 das Menschenrechts-Monitoring der Vereinten Na­tionen kontinuierlich die Situation der Kriegsdienstverweigerer umfasste. Unterstützt durch relevante Nichtregierungsorganisationen wie War Resisters‘ International, Internationaler Versöhnungsbund und EBCO brachte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte am 1. Mai 2017 seinen aktuellen Vierjahresbericht zur Kriegsdienstverweigerung heraus. Darüber hinaus bleiben Defizite in der Um­setzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung ein regelmäßiges Thema im UN-System der Uni­versellen Periodischen Überprüfung, der sich alle UN-Mitgliedsstaaten im Blick auf die Gewährleis­tung der Menschenrechte zu unterziehen haben.

Am Ende dieser Einführung soll die Würdigung einer großen Humanistin und Politikerpersönlichkeit stehen, die die Achtung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung in Europa voran gebracht hat. Simone Veil, die am 30. Juni 2017 in Paris starb, war von 1979 bis 1982 die erste Präsidentin des Europäischen Parlaments, später fungierte sie u.a. als Vorsitzende des Rechtsausschusses. Dank der überzeugenden Fürsprache von Simone Veil verabschiedete das Europäische Parlament am 7. Februar 1983 mit deutlicher Mehrheit seine erste umfassende Entschließung zur Kriegsdienstverwei­gerung aus Gewissensgründen. In der kontroversen Debatte, die der Resolution vorausging, äußerte Simone Veil sich engagiert gegen einen Diskussionsbeitrag, der die Militärdienstverweigerung als marginales Problem charakterisierte, das doch nur Personen am Rande der Gesellschaft betreffe. Veil bekräftigte demgegenüber, dass die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Rah­men der Menschenrechte als ein Recht verstanden werden müsse, das mehr und mehr als eines der wesentlichen Rechte des Individuums in Erscheinung tritt.

EBCO wird Simone Veils Engagement in Erinnerung behalten und weiterhin dafür eintreten, dass das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und seine Durchsetzung auf der Tagesordnung der europäischen Institutionen und Staaten bleiben.

 

Der vollständige Jahresbericht kann heruntergeladen werden unter http://ebco-beoc.org/reports


[1] Siehe u.a. die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zu einer Permanenten strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) im militärischen Sektor (November 2017) sowie den Vorschlag der EU-Kommission, Gelder aus dem für Maßnahmen der zivilen Konfliktprävention bestimmten Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) künftig militärisch zu umzuwidmen (Juni 2017)

[2] Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Chamber Judgement Ülke v. Turkey vom 24.01.2006

[3] Armenien, Aserbaidschan, Dänemark, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Litauen, Republik Moldau, Norwegen, Österreich, Russische Föderation, Schweiz, Türkei, Ukraine, Zypern, Republik Belarus (Weißrussland)

[4] Abchasien und Südossetien (Georgien), Bergkarabach (Aserbaidschan), Transnistrien (Moldau) und Nordzypern

Friedhelm Schneider, EBCO-Vorsitzender: Vorwort zum Jahresbericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) zur Kriegsdienstverweigerung in Europa. 10. Dezember 2017. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2018.

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