Aktion für südkoreanische Kriegsdienstverweigerer in Berlin 2018

Aktion für südkoreanische Kriegsdienstverweigerer in Berlin 2018

Südkorea: Gericht erkennt nicht-religiöse Kriegsdienstverweigerung an

von Hankyoreh

(19.02.2019) Ein südkoreanisches Gericht hat die nicht-religiöse Kriegsdienstverweigerung eines Reservisten anerkannt. Da das Urteil nicht-religiöse Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung anerkennt, wird erwartet, dass unterschiedliche Gründe für eine Kriegsdienstverweigerung, auch aus moralischen Gründen, möglich sein werden.

Der Beklagte, Herr Kim, hatte seit November 2016 insgesamt 10 Mal den Antritt zum Reservedienst verweigert und dafür seine moralische Ablehnung deutlich gemacht, an einem Training teilzunehmen, das Gewalt fördert.

Hankyoreh. Court recognizes non-religious conscientious objection to reserves training. 19. Februar 2019. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2019.

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