Eritrea: Gefährdung von Verweigerern und DeserteurInnen

von Schweizerische Flüchtlingshilfe

(19.12.2005) MilitärdienstverweigerInnen, DeserteurInnen und Personen, die verdächtigt werden, solche zu sein, werden von der Regierung mit Hilfe von Straßensperren, Razzien und Hausdurchsuchungen gezielt gesucht. Immer wieder gibt es dabei auch Todesopfer. Personen werden wegen militärischen Vergehen festgenommen, auf unbestimmte Zeit ohne Verfahren inhaftiert, gefoltert und zu Zwangsarbeit herangezogen. Sie werden häufig schwer geschlagen, in schmerzhaften Stellungen gefesselt und der glühenden Sonne ausgesetzt. Weiblichen Gefangenen droht Vergewaltigung. Frauen und Männern im Dienstalter werden Ausreisevisa systematisch verweigert. Die Armee zwingt Personen mit der Anwendung extremer Gewalt zum Militärdienst. MilitärdienstverweigerInnen gelten als RegierungsgegnerInnen.

Wer aufgrund seines Glaubens den Dienst verweigert, wie beispielsweise Mitglieder von nichtregistrierten religiösen Gemeinschaften, erleidet härtere Bestrafung als andere. Im November 2004 wurden in Asmara Tausende verdächtigter MilitärdienstverweigerInnen festgenommen. Mindestens zwei von ihnen wurden dabei getötet.

Seit dem 15. Juli 2005 sind in der Region Debub im Süden Eritreas auch mehrere hundert Verwandte von MilitärdienstverweigerInnen, DeserteurInnen und Personen, die Eritrea in den letzten Jahren ohne Ausreisevisum verlassen haben, festgenommen worden. Das UNHCR hat deshalb gegen Zwangsausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden nach Eritrea Stellung genommen. Der Antrag auf Asyl gilt in den Augen der Regierung bereits als ein Tatbestand der Illoyalität und stellt einen Grund für Inhaftierung und Folter dar. Immer wieder werden zwangsmäßig repatriierte Staatsangehörige aus Eritrea bei ihrer Ankunft festgenommen und an einem unbekannten Ort über Jahre festgehalten. Sie werden systematisch verdächtigt, vor dem Militärdienst geflohen zu sein. Insbesondere wenn sie im Dienstalter zwischen 18 und 27 (Frauen) beziehungsweise 45 Jahre (Männer) alt sind. Schüler der 11. Klasse müssen zwei bis drei Monate im Jahr Freiwilligenarbeit unter Militäraufsicht leisten. Seit 2003 wurde ein 12. Schuljahr eingeführt, währenddem alle Schüler im Sawa-Militärausbildungslager unter Militäraufsicht ausgebildet werden. Im Anschluss erfolgt der Zugang zur höheren Bildung oder der Militärdienst.

Schweizerische Flüchtlingshilfe: Eritrea Update, 19. Dezember 2005. Der Beitrag erschien in: Connection e.V. und Eritreische Antimilitaristische Initiative: Gegen Krieg und Diktatur in Eritrea, Mai 2006. Wir danken für die finanzielle Förderung durch den Katholischen Fonds, den Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), die Aktion Selbstbesteuerung e.V. (asb) sowie den Fonds der EKHN "Dekade zur Überwindung der Gewalt"

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