Foto: Zaira Zafarana

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Stellungnahme anlässlich des Interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in Eritrea

UN-Menschenrechtsrat, 56. Sitzung

von WRI und Connection e.V.

Anlässlich der 56. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates, die derzeit in Genf stattfindet, hat Connection e.V. in Zusammenarbeit mit War Resisters International eine Erklärung zur aktuellen Menschenrechtslage in Eritrea abgegeben. Die Erklärung wurde von der WRI heute während des Interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in Eritrea, Herrn Sonderberichterstatter Mohamed Abdelsalam Babiker, abgegeben, der dem Rat seinen Bericht vorstellte- Sein Bericht ist zu finden unter: https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/073/00/pdf/g2407300.pdf?token=ILQouCH80yIlIR4o06&fe=true

Stellungnahme als pdf-Datei

Sehr geehrte Frau Vize-Präsidentin

War Resisters International (WRI) dankt dem Sonderberichterstatter für seinen Bericht[1] und bringt iihre ernste Besorgnis über die Menschenrechtslage in Eritrea zum Ausdruck.

Der Konflikt in der äthiopischen Region Tigray hat die Alarmglocken schrillen lassen, was die Menschenrechtsverletzungen durch die eritreischen Streitkräfte angeht[2]: Massenverhaftungen und Repressionen im Rahmen einer intensiven Kampagne zur Zwangsrekrutierung.[3] Viele, die nicht an die Front im Krieg gehen wollten, wurden entweder verhaftet, flohen aus dem Land oder ihre Familienangehörigen wurden in ihrer Abwesenheit verhaftet.[4]

Wir bekräftigen unsere Besorgnis zur Lage der eritreischen Flüchtlinge, die oft vor dem System eines de facto unbefristeten Nationaldienstes fliehen, was in vielen Fällen Zwangsarbeit darstellt. Im Jahr 2023 haben wir über 13.000 neue eritreische Asylanträge in den Ländern Europas zu verzeichnen.[5]

Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, die Flüchtlinge zu schützen und von allen Praktiken Abstand zu nehmen, die das oben benannte System verstärken.

Wir schließen uns dem Aufruf des Sonderberichterstatters an die Regierung an, eine Demobilisierung vorzusehen und den Nationaldienst zu reformieren.[6]

Gemeinsam mit ihrem Partner Connection e.V. fordert die WRI Eritrea auf, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, darunter das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, zu dem auch das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gehört.[7]

Wir ermutigen Eritrea, Initiativen wie das vom Justizminister im Mai dieses Jahres abgehaltene Seminar über rechtliche Rahmenbedingungen[8] weiter zu fördern, um einen Prozess zur Rechtsstaatlichkeit im Land zu unterstützen.

Wir fordern den Rat auf, für den Schutz der Menschenrechte der Eritreer*innen zu sorgen und die zu diesem Zweck erforderliche Unterstützung und Überwachung bereitzustellen.

Herzlichen Dank.


[1] Special Rapporteur Moahamed Abdelsalam Babiker; A/HRC/56/24 https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/073/00/pdf/g2407300.pdf?token=ILQouCH80yIlIR4o06&fe=true

[2] https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/eritrea

[3] https://www.bbc.com/news/world-africa-63208353

[4] https://www.hrw.org/news/2023/02/09/eritrea-crackdown-draft-evaders-families

[5] 13,110 first time applicants. https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/MIGR_ASYAPPCTZM__custom_11881582/default/table?lang=en

[6] A/HRC/56/24 par 29.

[7] UN Human Rights Council resolution 24/17, September 2013. UN Human Rights Committee General Comment 22 on Article 18, 1993.

[8] https://www.youtube.com/watch?v=IxShDwewXjE

Connection e.V. and War Resisters’ International: Oral statement given at Interactive dialogue with the Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea at the Human Rights Council, 56th Session. 20. Juni 2024

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