„Kriegsdienstverweigerung ist mehr als eine Rechtsfigur“

Zum Urteil des kolumbianischen Verfassungsgerichtes

von Red Juvenil Medellin

(13.11.2009) Seit etwas mehr als einem Jahr arbeitet ein Bündnis von Organisationen und Gruppen mit juristischen Mitteln zur Frage der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen. Als Ergebnis ihrer Arbeit reichte das Bündnis eine Klage ein mit dem Ziel, das Gesetz Nr. 48, welches die Rekrutierung durch die kolumbianische Armee regelt, für verfassungswidrig erklären zu lassen. Diese Aktion heißen wir gut und unterstützen sie gemeinsam mit vielen anderen Organisationen.

Vor etwa einem Monat hat sich nun das kolumbianische Verfassungsgericht zu der Sache geäußert; eine Zusammenfassung des Urteils wurde veröffentlicht. Wir als Jugendorganisation schätzen die Bemühungen verschiedener Organisationen in diesem juristischen Kampf außerordentlich; aber als Verweigerer und Verweigerinnen wollen wir dennoch einige Anmerkungen dazu machen.

Für Red Juvenil ist die Verweigerung von jeher mehr als eine Rechtsfigur – sie ist eine Lebenseinstellung, mit der ein Mensch sich aus freien Stücken entschließt, mit allen militaristischen Strukturen zu brechen und sich in der Folge für die Achtung des Lebens, für Freiheit, Abrüstung, Entmilitarisierung der Kultur und des Alltags und für die Abschaffung aufoktroyierter, Ungleichheit schaffender Machtstrukturen einzusetzen. Der Staat dagegen ist einer der Hauptakteure der Militarisierung, der Erhaltung von Machtstrukturen, der Aufrechterhaltung einer patriarchalen Kultur; und er ist unbestreitbar aktiver Träger der strukturellen Gewalt, welche von Anfang an der Nährboden des Krieges in Kolumbien war.

Die Verweigerung des Gewissens, die ihren Ausdruck in den Worten NO MAS1 findet, ist eine Verweigerung gegenüber der Gesellschaft, die man uns aufzubauen gezwungen hat, und begründet zugleich den Entschluss, auf eine andere Gesellschaft hinzuarbeiten, eine Gesellschaft, auf die wir unsere Hoffnung setzen und an deren Realisierbarkeit wir glauben. Das ist die Überzeugung aller Menschen, die sich in unserer Organisation zusammengeschlossen haben. Als Verweigerer und Verweigerinnen sind wir nicht bereit, einen Staat wie den kolumbianischen zu stützen; wir wollen die gegenwärtige Regierung in keiner Weise stärken; wir wollen uns nicht als Soldaten am Krieg beteiligen; und wir wollen auch nicht diese Kultur des Gehorsams, der Angst und des Gesetzeskults nähren, die so tut, als verkörperten die Gesetze tatsächlich Recht und Gerechtigkeit.

Die Verweigerung, die wir propagieren, beschränkt sich nicht allein auf den Zwangscharakter des Kriegsdienstes; sie ist darüber hinaus eine Zurückweisung des Militarismus und der Kultur der Gewalt, in der man uns zwingen will zu leben; und deshalb glauben wir, dass die Verweigerung kein Gesetz nötig hat, um zu bestehen. Seit dem Jahr 1990 sagen wir: Wir, die Verweigerer und Verweigerinnen, sind hier und schaffen unser Recht und unsere Option der Freiheit, auch wenn es kein Gesetz gibt. Wir glauben nicht, dass es Sache eines Staates ist, und schon gar nicht des kolumbianischen, den einen als Verweigerer anzuerkennen und den anderen nicht; jeder Verweigerer erschafft sich selbst, gewinnt seine Überzeugungen selbst und verweigert die Teilnahme am Krieg, nicht etwa, weil ein Staat ihm das erlaubt, sondern weil sein Gewissen, seine eigene Subjektivität es ihm sagt.

Die Verweigerung aus Gewissensgründen, und im weiteren Sinne die Freiheit des Gewissens, ist das Ergebnis jahrhundertelanger Kämpfe. Im Verlauf der Geschichte haben sich Tausende der Aufgabe verschrieben, dieses Grundrecht mit Inhalt zu füllen und den politischen Kampf um seine Anerkennung zu führen; und vor diesem Hintergrund sollten wir uns bewusst machen, dass ein Grundrecht keiner Reglementierung bedarf. Ein Recht zu reglementieren heißt, es zu beschränken und den Gesetzgeber zu ermächtigen, dieses Recht seinen Interessen anzupassen. Wenn die Freiheit des Gewissens das Recht ist, gemäß den eigenen Überzeugungen zu handeln, und dies nicht zu einem Konflikt mit anderen Grundrechten führt – wozu sollte man es dann reglementieren?

In den Pressemeldungen stand zu lesen, das Gericht habe festgestellt, dass es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gebe und das Militär deshalb jeden Einzelfall analysieren müsse. Des Weiteren hieß es, falls das Militär dem nicht nachkomme, solle man sich unter den Schutz der Gerichte stellen. Außerdem wurde der Kongress aufgefordert, entsprechende Gesetze zu erlassen.

Wenn man uns nun also fragt, ob es in Kolumbien das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt, so antworten wir: Ja und nein.

Ja, weil es überall im Land Kriegsdienstverweigerer gibt, die sich in Gruppen, Kollektiven und Netzwerken organisieren; weil es junge Verweigerer gibt, die das Thema bekannt machen und dafür werben; weil die kolumbianische Verfassung die Freiheit des Gewissens als Grundrecht anerkennt; weil einige Institutionen, die dem Staat auf die Finger schauen, junge Kriegsdienstverweigerer im Einzelfall begleiten und beraten.

Nein, weil das Militär keinem jungen Mann einen Verweigererstatus zugesteht; weil die wenigen, die aufgrund ihrer Verweigerung nach Hause geschickt werden, niemals als Verweigerer anerkannt und auch nicht formal aus dem Militär entlassen werden; und weil das Militär gegen die Gesetze verstößt, indem es selbst vom Militärdienst freigestellte Jugendliche rekrutiert. Nein, weil hier der alte Rechtsgrundsatz, niemand dürfe zugleich Richter und Partei sein, verletzt wird. Nein, weil in den zehn Jahren, die unsere Organisation hier gearbeitet hat, in ganz Antioquia kein einziger Richter jemals zugunsten eines Kriegsdienstverweigerers geurteilt hat. Nein, weil wir glauben, dass eine Legislative wie die kolumbianische, mit der militaristischen Politik, bewaffneten rechtsextremistischen Gruppen und Vertretern der traditionellen politischen Linie aufs Engste verbunden und sympathisierend, niemals fähig sein kann, dieses Thema gesetzlich zu regeln.

Die Freiheit des Gewissens, das Recht auf Frieden, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – das sind Rechte, die nicht beschnitten werden dürfen, egal mit welcher Begründung. Wie kann es sein, dass ein Staat die jungen Männer aus den unteren Schichten der Gesellschaft zwingen darf, in den Krieg zu ziehen? Wie kann es sein, dass der Verfassungsgerichtshof  einem Verwaltungsparagrafen, nämlich dem über die Ableistung des Militärdienstes, die gleiche Relevanz zuspricht wie einem Grundrecht? Wie kann es sein, dass ein moderner Staat, der sich rühmt, mit die fortschrittlichsten Gesetze Lateinamerikas zu haben, in seiner Verfassung den Krieg fördert?

Wir warten gespannt darauf, den vollen Wortlaut der Entscheidung des Gerichts zu erfahren, denn auf jeden Fall ist sie ein Fortschritt hin zu einem besseren Schutz für die Verweigerer. Wir sind jedoch überzeugt, dass zum einen die Arbeit, die Organisation und Mobilisierung der Verweigerer weitergehen müssen und nicht auf den bloßen Kampf gegen den Kriegsdienstzwang beschränkt werden dürfen; und dass zum anderen kein Staat, ganz gleich, wie legitim er ist, das Recht hat, seine Bevölkerung zu einem Dienst für sich zu zwingen, ob dieser Dienst nun militärisch oder sozial ist. Deshalb lehnen wir auch den Ersatz- oder Zivildienst ab, denn es muss jedem Menschen selbst überlassen bleiben, ob er sich in den Dienst des Staates stellen will. Wir sehen nicht ein, weshalb wir diesen Staat legitimieren oder unterstützen sollten, und schon gar nicht, weshalb wir verpflichtet werden sollten, diesem Staat oder dieser Regierung zu helfen. Ganz im Gegenteil: Es ist die Pflicht des Staates, uns unsere Rechte zu garantieren, denn schließlich sind wir es, die ihm Steuern zahlen, und das Mindeste, was er tun kann, ist, sich zu revanchieren, das heißt, uns im Gegenzug die politischen Rahmenbedingungen und Garantien für ein Leben in Würde zu geben.

 

1 im Deutschen etwa: Genug! Es reicht!

Red Juvenil Medellin: La objeción de Conciencia en Colombia ... Si pero No. 13. November 2009. Übersetzung: Heike Makowski

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