Türkei: Verfolgung wegen kritischer Äußerungen gegen das Militär

Einleitung

von Connection e.V.

Das Deutschlandradio meldete am 9. Januar 2008, dass die Türkei das Gesetz zur Meinungsfreiheit auf Druck der Europäischen Union entschärfen wolle. Das betrifft insbesondere den Artikel 301, mit dem das "Verächtlichmachen von Türkentum, Republik, staatlichen Institutionen und Staatsorganen" unter Strafe gestellt wird. Schon länger wird gefordert, diesen Strafrechtsartikel ersatzlos abzuschaffen. Justizminister Sahin hingegen schwebt lediglich eine moderate Änderung vor. Für eine Verurteilung wegen Beleidigung der Türkei müsse künftig die beleidigende Absicht nachgewiesen werden. Die Eröffnung von Strafverfahren nach Artikel 301 bedürfe der Genehmigung des Justizministeriums. Und die Höchststrafe solle auf zwei Jahre reduziert werden.

Keine Änderungsabsichten bestehen offensichtlich bei anderen Artikeln, die in ähnlicher Weise die Meinungsfreiheit einschränken, wie z.B. Art. 318 (Distanzierung des Volkes vom Militär), mit dem in der Vergangenheit wiederholt Kriegsdienstverweigerer strafrechtlich verfolgt wurden.

Trotz der Pläne geht die Strafverfolgung weiter, wie den Berichten zu entnehmen ist.

Dieser Beitrag erschien in: Connection e.V. und AG "KDV im Krieg": Rundbrief »KDV im Krieg«, März 2008.

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