Armenien: Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(07.07.2011) In der heutigen rechtskräftigen Entscheidung der Großen Kammer zu Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03) stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Mehrheit fest, dass eine Verletzung des Artikels 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Jahre 2003 aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst abzuleisten. Er wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren.