Aserbaidschan 

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Aserbaidschan: Kriegsdienstverweigerer für zwei Wochen zwangsweise einberufen

(10.08.2012) Amid Zohrabov, Zeuge Jehova aus dem in der Nähe von Baku liegenden Lokbatan, wurde am 23. Juli 2012 zwangsweise in die Armee einberufen, als er einer Vorladung des lokalen Rekrutierungsbüros folgte. Das berichteten die Zeugen Jehovas der Nachrichtenagentur Forum 18. Angehörige der Zeugen Jehova sind weltweit Pazifisten und verweigern jede Form von Militärdienst.

Aserbaidschan: Kein alternativer Dienst bis zur Karabach-Lösung

(16.02.2012) Es wird keine Diskussion über einen alternativen Dienst geben, so lange aserbaidschanisches Territorium besetzt ist, sagte der einflussreiche Abgeordnete Siyavush Novruzov, Mitglied des Parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung. Er erklärte gegenüber Journalisten, dass ein alternativer Dienst nicht in Betracht gezogen werden könne, so lange es keine Lösung des Konfliktes mit Armenien über Nagorny-Karabach gebe, berichtete Gun.Az. Der Abgeordnete der regierenden Partei Neues Aserbaidschan ergänzte, dass es keine Notwendigkeit gebe, das Gesetz zur Wehrpflicht zu ändern.

Aserbaidschan: Oberstes Gericht weist Beschwerde von Bakhtiyar Hajiyev zurück

(06.12.2011) Heute hat sich das unter Vorsitz von Imran Hajibayov tagende Oberste Gericht von Aserbaidschan mit der Beschwerde von Bakhtiyar Hajiyev befasst, einem inhaftierten Jugendaktivisten und Blogger. Im Mai diesen Jahres war er zu zwei Jahren Haft wegen Militärdienstentziehung verurteilt worden. Der Richter des Obersten Gerichts erklärte schließlich, dass die Beschwerde von Hajiyev abgewiesen werde. Nach dem Urteil sagte Bakhtiyar Hajiyevs Anwalt, dass diese Ablehnung vorhersehbar und kein anderes Urteil zu erwarten gewesen wäre. Da es nicht möglich sei, vor aserbaidschanischen Gerichten Recht zu erhalten, habe er die Absicht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Gerechtigkeit zu suchen.

Doppelstaater und Wehrpflicht

(01.09.2011) Nach Schätzungen gibt es mehrere Millionen Doppelstaater in Deutschland. In der Vergangenheit sahen sich viele junge Männer damit konfrontiert, dass sie in beiden Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie hatten, wehrpflichtig waren. Allerdings gab es durch verschiedene bilaterale Abkommen und einen Vertrag des Europarates oft die Möglichkeit, dass die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in einem Land durch das andere anerkannt werden konnte. Die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung entfällt mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland. Wir wollen uns deshalb hier mit der Frage beschäftigen, wie die Betroffenen mit der neuen Situation umgehen können.