Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Wir fordern Entschuldigung und Entschädigung

Eritreischer Deserteur berichtet auf der Pressekonferenz über die Abschiebung aus Deutschland

(09.09.2010) Wir sind vor einer Diktatur geflohen und hofften auf den Schutz hier in Deutschland, einem freien und demokratischen Land. Aber am 14. Mai 2008 wurden wir tatsächlich nach Eritrea abgeschoben. Wir landeten direkt im Maul eines Krokodils. Es geht nicht aus meinem Kopf: Was uns widerfahren ist, war wie ein Todesurteil. Und es betraf nicht nur mich, sondern auch meine Familie. Was uns passierte, geschah nur, weil wir aus Deutschland abgeschoben wurden. Wir hatten Glück. Wir konnten erneut fliehen. Und wir hatten Unterstützung in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar. So erhielten wir in Abwesenheit Asyl und konnten erneut hier einreisen. Jetzt sind wir wie neu geboren. Aber für all das, was uns geschah, sind auch die deutschen Behörden verantwortlich, die uns in diese Hölle schickten. Deshalb fordern wir heute die deutschen Behörden auf, sich bei uns zu entschuldigen und uns zu entschädigen.

Nach Abschiebung aus Frankfurt knapp dem Tod entkommen

Eritreische Deserteure fordern Entschuldigung von der Bundesregierung

(09.09.2010) Am 14. Mai 2008 wurden Yonas M. und Petros M., Deserteure aus Eritrea, in ihr Herkunftsland abgeschoben. Es war das vorläufige tragische Ende eines extrem dilettantisch durchgeführten Asylverfahrens im Transitbereich des Frankfurter Flughafens.

Die beiden Eritreer berichten heute bei einer Pressekonferenz in Frankfurt, wie sie nach Ankunft in Asmara befragt und unter unmenschlichen und grausamen Bedingungen inhaftiert wurden, bevor es ihnen gelang, erneut zu fliehen. „Wir waren praktisch schon tot“, so die Deserteure. Bei Fluchtversuchen hätten sie Dutzende sterben sehen: „Wir haben über die Toten als die Glücklichen gesprochen,“ so Petros M.

Das Bundesamt hätte niemals ablehnen dürfen

Beitrag zur Pressekonferenz "Eritreische Deserteure berichten über Inhaftierung und Folter"

(09.09.2010) Als Yonas M. und Petros M. im Mai 2008 abgeschoben wurden, waren die Fakten zur Situation von Deserteuren in Eritrea, zum brutalen Vorgehen des eritreischen Regimes gegen sie längst bekannt. Die Quellenlage hätte berücksichtigt werden müssen. Das Bundesamt hätte die beiden Asylantragsteller niemals als „offensichtlich unbegründet“ ablehnen dürfen. Das Amt selbst hätte die ausgesprochen dilettantische Anhörung und Entscheidung noch im Hause selbst korrigieren müssen. Das Verwaltungsgericht hätte seine Aufgabe als Kontrollinstanz ernst nehmen müssen. Nichts von dem ist geschehen.

Eritreische DeserteurInnen brauchen Asyl

Begrüßung zur Pressekonferenz "Eritreische Deserteure berichten über Inhaftierung und Folter"

(09.09.2010) Deserteure und Deserteurinnen werden in besonderer Weise verfolgt. Sie werden nicht nur als Verräter gesehen. Ihre Handlung, wie auch immer sie motiviert sein mag, wird als Widerstand, als politische Handlung, gegen das Regime gewertet. Das gilt sowohl für die Desertion als auch für die Flucht aus dem Land. Beides wird schärfstens verfolgt. Und hier kann und darf es nur eine Antwort geben: Sie brauchen Asyl.