Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Vor Wehrdienst geflohen: Syrer erhalten Flüchtlingsstatus

(26.07.2018) Bundesrepublik Deutschland muss Syrer wegen der Flucht vor dem Wehrdienst in ihrem Heimatland als Flüchtlinge anerkennen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat dies mit zwei Urteilen am Donnerstag entschieden. Die Rechtsprechung gelte für alle syrischen Wehrpflichtigen, unabhängig aus welchem Landesteil sie stammten, erklärte das Gericht. 2017 hatten die Kasseler Richter bereits entschieden, dass Wehrdienstentzieher aus regierungsfeindlichen Zonen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Denn der syrische Staat unterstelle ihnen eine oppositionelle Gesinnung und verfolge sie. (AZ 3 A 809/18.A und 3 A 403/18.A)

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Eritrea: ein Land im Griff einer Diktatur - Desertion, Flucht & Asyl

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(03.05.2018) Die im Mai 2018 veröffentlichte Broschüre basiert in großen Teilen auf den Beiträgen der Konferenz „Fluchtsituation Eritrea - kein Ende in Sicht?“, die am 19. Oktober 2017 in Brüssel stattfand.

Einige der Redebeiträge wurden von der Redaktion verschriftlicht und bearbeitet. Andere Beiträge wurden von den ReferentInnen selbst zur Verfügung gestellt. Die Redaktion hat dies ergänzt durch aktuelle Informationen und Artikel, um somit einen umfangreichen Überblick zur Situation in Eritrea, zur Lage der eritreischen Flüchtlinge und zu Initiativen und Aktivitäten geben zu können.

Die Konferenz war organisiert worden durch Eritrean Movement for Democracy and Human Rights, Europe External Policy Advisors (EEPA), Förderverein PRO ASYL e.V., Connection e.V., War Resisters’ International und Eritrean Law Society.

Eritrea: Ein Land im Griff einer Diktatur - Einleitung zur Broschüre

(03.05.2018) Am 19. und 20. Oktober 2017 führten wir zusammen mit anderen Organisationen in Brüssel die Konferenz „Fluchtsituation Eritrea – kein Ende in Sicht?“ und ein Strategietreffen von Gruppen und Initiativen durch, die zu eritreischen Flüchtlingen arbeiten. „Ich denke, dass es ein sehr nützliches Treffen war, um die Flüchtlingskrise an einer der gegenwärtigen Schlüsselregionen zu diskutieren und Lösungen für die Fluchtgründe zu finden, insbesondere zu Eritrea“, schrieb uns im Anschluss ein Teilnehmer. Tatsächlich war die Konferenz insofern einzigartig, weil hier zum ersten Mal eritreische und internationale ExpertInnen zu Eritrea die Situation vor einem Fachpublikum, EU-Abgeordneten, VertreterInnen von EU-Mitgliedsstaaten sowie Flüchtlingen darlegen konnten. Zur Konferenz kamen mehr als 100 Personen von über 40 Organisationen weltweit, an der Strategiekonferenz nahmen etwa 40 Aktive teil.

Schweden: EritreerInnen bei Familienzusammenführung nicht länger zur Ausweiserstellung verpflichtet

(26.04.2018) Das Migrationsgericht in Schweden entschied, dass Familienangehörige von in Schweden lebenden EritreerInnen nicht länger Ausweise oder Reisepässe für eine Familienzusammenführung benötigen. Das Urteil erging, nachdem das Gericht festgestellt hatte, dass die eritreischen Behörden den Flüchtlingen gegenüber unangemessene Forderungen stellen, wie die Zahlung einer 2%-Steuer und die Unterzeichnung eines „Entschuldigungsbriefes“.