Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Demonstration im Flughafen Frankfurt

Dublin II und III: Demonstration gegen Abschiebung

Bildergalerie

(08.05.2015) Am 8. Mai 2014 demonstrierte eine Gruppe von Flüchtlingen gemeinsam mit deutschen UnterstützerInnen im Frankfurter Flughafen gegen Abschiebungen nach den Dublin-Verordnungen. Mit Dublin II und III wird vielen Flüchtlingen in Deutschland der Zugang zum Asylverfahren verwehrt, wenn sie über einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingereist sind. Dieses Land sei für das Asylverfahren zuständig, so deutsche Behörden. Behörden und Gerichte lehnen mit dieser Begründung die Asylantragstellung ab und lassen z.B. nach Italien, Ungarn oder Polen abschieben, ungeachtet dessen, ob die Flüchtlinge dort wirklich einen Asylantrag stellen können. Dabei haben verschiedene Organisationen wiederholt darüber berichtet, wie prekär die Lage der Flüchtlinge in diesen Ländern ist. Mit der Demonstration forderten die vor allem aus Somalia und Eritrea stammenden Flüchtlinge: Abschiebungen stoppen! Dublin-Verordnungen abschaffen! Bleiberecht für alle! (d. Red.)

Ukraine: Massenhafte Kriegsdienstverweigerung, Flucht und Asyl

(31.03.2015) Einige Tausend, möglicherweise sogar Hunderttausend, Wehrpflichtige sind 2014 und 2015 aus der Ukraine geflüchtet. Ihre Motive sind sicherlich sehr unterschiedlich, viele wollen nicht in einem Krieg gegen ihre eigenen Nachbarn eingesetzt werden. Einer von ihnen berichtete uns: "Ich wurde in Donezk geboren und wuchs dort auf. Wir lebten in der umkämpften Zone bei Donezk. Ich wollte weder für die Republikanische Armee von Donezk noch für die ukrainische Armee kämpfen. Krieg ist falsch. Ich will nicht gegen meine Nachbarn und gegen meine eigene Familie in den Krieg ziehen."

Im einem ausführlichen Artikel tragen wir die uns vorliegenden Fakten zur Wiedereinführung der Wehrpflicht und zur Rekrutierung zusammen. Wir berichten über Verweigerungen und Dienstflucht. Wir führen zudem die Rechtslage zur Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstverweigerung und Desertion aus und erörtern die Möglichkeiten, unter welchen Umständen ukrainische Wehrpflichtige und Reservisten asylrechtlichen Schutz erhalten könnten. (d. Red.)

André Shepherd

Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd

Wie geht es weiter nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes?

(14.03.2015) Am 26. Februar 2015 definierte der Europäische Gerichtshof zum Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd Grundsätze für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in München. Viele Medien sehen nun seine Chancen, Asyl zu erhalten, als sehr unwahrscheinlich an. Ob das wirklich so ist und welche Konsequenzen das Urteil hat, dafür gibt Rudi Friedrich von Connection e.V. eine erste Einschätzung. (d. Red.)

André Shepherd

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd

Connection e.V. und PRO ASYL: Viel Schatten und wenig Licht

(26.02.2015) EUGH behauptet: In UN-mandatierten Kriegen würden grundsätzlich keine Kriegsverbrechen begangen

Als unzureichend und teilweise in der Argumentation völlig unverständlich kritisieren das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und PRO ASYL die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37). „Mit der Entscheidung wird die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren nicht gestärkt. Einige Grundsatzfragen hat der Gerichtshof vermieden, andere entgegen dem Votum der Generalanwältin in inakzeptabler Weise beantwortet“, so Rudi Friedrich von Connection e.V.