Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

André Shepherd

US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und Kriegsdienstverweigerern

(11.11.2014) Im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat heute die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag gestellt. Er enthält richtungsweisende Erwägungen zur Auslegung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union. Mit ihr sollen unter anderem diejenigen geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und infolgedessen mit Verfolgung rechnen müssen.

Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(01.07.2014) Mit dieser Broschüre legen Connection e.V. und Pro Asyl im Juli 2014 Beiträge, Hintergründe, Stellungnahmen und Rechtsgrundlagen zur Frage vor, wann Deserteure und Kriegsdienstverweigerer Flüchtlingsschutz erhalten können, obwohl nach Auffassung deutscher Behörden und Gerichte nach wie vor der Grundsatz besteht, dass "die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verknüpfte Sanktion wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion nicht schon für sich allein eine Verfolgung darstellt". Länderbeispiele zeigen auf, welche Entwicklungen es in den letzten Jahren gegeben hat.

Einleitung zur Broschüre "Kriegsdienstverweigerung und Asyl"

(01.07.2014) Etwa 300.000 Soldaten sind in den 1990er Jahren allein im ehemaligen Jugoslawien desertiert. Zehntausende von ihnen kamen nach Deutschland. Im Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan Anfang der 1990er Jahre sind in Teilen von Armenien über 90% der Rekruten der Einberufung zum Militär nicht gefolgt. Tausende US-Soldaten und –Soldatinnen entziehen sich jährlich dem Militär. Sie gelten, solange sie sich nicht dauerhaft dem Dienst entziehen als „unerlaubt abwesend“. Tausende Eritreer und Eritreerinnen verlassen jedes Jahr das Land, um der Rekrutierung zum Militär zu entgehen. Viele dieser Deserteure und Deserteurinnen suchen Schutz und Asyl, um der Verfolgung im Herkunftsland zu entkommen. Nur wenige von ihnen schaffen es nach Deutschland. Die Flucht durch mehrere Länder, ihre Probleme die Grenzsicherungen einer Festung Europa zu überwinden und eine Asylpolitik, die möglichst keinen Schutz für Flüchtlinge gewähren will, führt zum Tod Tausender. Wer dennoch die Grenzen überwindet, hofft hier auf Schutz, muss sich aber mit hohen Hürden für eine Anerkennung auseinandersetzen.

Kriegsdienstverweigerung im Flüchtlingsrecht

(01.07.2014) In seinem Beitrag führt Reinhard Marx zunächst die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Völkerrecht aus und geht dann ausführlich auf die Frage ein, unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer derzeit  einen Flüchtlingsschutz erhalten könnten, sowohl nach der Genfer Konvention wie auch nach dem Europarecht.