Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Dublin II und III: Demonstration gegen Abschiebung

Flugblatt der Aktion

(08.05.2014) Am 8. Mai 2014 demonstrierte eine Gruppe von Flüchtlingen gemeinsam mit deutschen UnterstützerInnen im Frankfurter Flughafen gegen Abschiebungen nach den Dublin-Verordnungen. Mit Dublin II und III wird vielen Flüchtlingen in Deutschland der Zugang zum Asylverfahren verwehrt, wenn sie über einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union eingereist sind. Dieses Land sei für das Asylverfahren zuständig, so deutsche Behörden. Behörden und Gerichte lehnen mit dieser Begründung die Asylantragstellung ab und lassen z.B. nach Italien, Ungarn oder Polen abschieben, ungeachtet dessen, ob die Flüchtlinge dort wirklich einen Asylantrag stellen können. Dabei haben verschiedene Organisationen wiederholt darüber berichtet, wie prekär die Lage der Flüchtlinge in diesen Ländern ist. Mit der Demonstration forderten die vor allem aus Somalia und Eritrea stammenden Flüchtlinge: Abschiebungen stoppen! Dublin-Verordnungen abschaffen! Bleiberecht für alle!

André Shepherd

US-Deserteur vor dem Europäischen Gerichtshof

Asylverfahren von André Shepherd wird in Luxemburg verhandelt

(06.09.2013) Mit einem Vorlagebeschluss hat das Verwaltungsgericht München vor wenigen Tagen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Klärung grundsätzlicher Fragen im Asylverfahren des US-Deserteurs André Shepherd gebeten. Zu prüfen ist, so das Gericht, „ab welchem Grad der Verstrickung in militärische Auseinandersetzungen das Flüchtlingsrecht einem Angehörigen der Streitkräfte eine Desertion zugesteht, wegen der er bestraft wird“. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Verwaltungsgericht das Asylverfahren ausgesetzt.

Flüchtlingsschutz für eritreischen Militärdienstentzieher

(12.08.2013) In einem Urteil vom 12. August 2013 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Beklagte) verpflichtet, einem eritreischen Militärdienstentzieher einen Flüchtlingsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG zu gewähren. Das Verwaltungsgericht verweist insbesondere auf die Tatsache, dass schon allein die Militärdienstentziehung in Eritrea als Ablehnung des eritreischen Staatswesens und Regimegegnerschaft angesehen wird und dem Kläger daher bei einer Rückkehr politische Verfolgung droht. Wir dokumentieren das Urteil in Auszügen. (d. Red.)

Türkischer Kriegsdienstverweigerer nach Abschiebung in Militärhaft

(12.07.2013) Nachdem sein Asylantrag von der Republik Zypern abgelehnt worden ist, wurde der türkische Kriegsdienstverweigerer Onur Erden am vergangenen Donnerstag, dem 11. Juli 2013, über Jordanien nach Istanbul abgeschoben. Dort wurde er verhaftet und der Marineeinheit Kasımpaşa überstellt.