Asyl 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: , »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL I

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

Klagebegründung im Asylverfahren von André Shepherd - TEIL II

An das Bayerische Verwaltungsgericht München

(20.07.2011) Der angefochtene Bescheid versagt dem Kläger zu Unrecht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 4 AsylVfG). Er kann deshalb keinen rechtlichen Bestand haben. Vielmehr ist die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Soweit im angefochtenen Bescheid Ausführungen zur Asylberechtigung und in diesem Zusammenhang zum Begriff der „politischen Verfolgung“ (Art. 16a Abs. 1 GG) gemacht werden (Bescheid, S. 7 bis 13), sind diese im anhängigen Verfahren nicht relevant, weil eine Verpflichtung zur Anerkennung des Klägers als Asylberechtigter im Klageverfahren nicht beantragt wird.

US-Deserteur Shepherd erhebt Klage gegen Ablehnung seines Asylantrages

Heftige Kritik an Entscheidung des Bundesamtes durch Friedens- und Flüchtlingsorganisationen

(07.04.2011) Der US-Deserteur André Shepherd hat heute seinen Rechtsanwalt damit beauftragt, Klage gegen die vor zwei Tagen zugestellte ablehnende Asylentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erheben. Auf einer von Connection e.V., PRO ASYL und dem Military Counseling Network in Frankfurt/M. ausgerichteten Pressekonferenz bezog er ausführlich Stellung.

Afghanischer Deserteur abgeschoben

(22.09.2010) Am 17. September 2010 wurde der Deserteur Ahmad P. nach Kabul abgeschoben. Das teilte der Bayerische Flüchtlingsrat mit. Ahmad P. war 2008 nach Deutschland geflohen.

Ein erster Abschiebeversuch am 7. September war gescheitert. Mit einem dramatischen Fluchtversuch aus dem Flugzeug konnte der 28-jährige die Abschiebung verhindern. Am 17. September 2010 wurde er jedoch mit einer Maschine der Ariana Afghan Airlines ausgeflogen. Über den Verbleib ist bislang nichts bekannt.