Staatenlosem Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei kann Ableistung des Kriegsdienstes nicht zugemutet werden
(29.05.2008) Das hier dokumentierte Urteil des Amtsgerichts Biedenkopf ist insofern bemerkenswert, weil es bei der Frage, was einem türkischen Kriegsdienstverweigerer zuzumuten ist, sehr deutlich zugunsten des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung argumentiert.