Eritrea: Lage der Menschenrechte
Bericht des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in Eritrea
(06.05.2022) 1. Der vorliegende Bericht wird gemäß der Resolution 47/2 des Menschenrechtsrats vorgelegt, in der der Rat das Mandat des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in Eritrea um ein Jahr verlängert und den Mandatsträger ersucht hat, dem Rat auf seiner fünfzigsten Sitzung einen Bericht über die Umsetzung des Mandats vorzulegen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 29. April 2021 bis zum 22. April 2022.
Auszugsweise inoffizielle Übersetzung ins Deutsche von Connection e.V., Juli 2022