Ersatzdienst 

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US-Marinebasis auf der Insel Jeju

Südkorea: Regierung erwägt einen 36 Monate langen Alternativdienst in Strafvollzugsanstalten

(15.11.2018) Die südkoreanische Regierung erwägt, denjenigen einen 36 Monate langen Dienst in Besserungsanstalten aufzuerlegen, die nach einer Alternative zum Militärdienst suchen. Die Entwicklung folgt einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der die Kriegsdienstverweigerung als berechtigten Grund ansah, die Ableistung des Militärdienstes zu verweigern.

Südkoreanische Organisationen begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

(28.06.2018) Heute entschied das Verfassungsgericht der Republik Korea, dass Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes verfassungswidrig ist, da darin keine Möglichkeit eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen ist. Die gegenwärtige Regelung darf nur bis zum 31. Dezember 2019 bestehen bleiben. Die Gerichtsentscheidung wendet sich gegen die Untätigkeit der Gesetzgebung und sieht es als verfassungswidrig an, eine von der Verfassung geforderte Gesetzgebung nicht umzusetzen. Mit der heutigen Entscheidung erkennt das Gericht die Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss des Rechts auf „Gewissensfreiheit“ an, ein grundlegendes Verfassungsrecht.

War Resisters International

Bolivien: „Freiwillige“ Wehrpflicht für 17-jährige und Pläne für einen Ersatzdienst

(09.10.2017) Das bolivianische Verteidigungsministerium gab Pläne zur Einführung eines alternativen „Sozialaktionsdienstes“ bekannt. Derzeit gibt es keinen Ersatzdienst. Eine weitere im Mai erfolgte Änderung für das neue Militärdienstgesetz ermöglicht die Rekrutierung von 17-jährigen, eine Art „freiwillige“ Wehrpflicht. Zugleich wurde die „freiwillige“ Wehrpflicht auf Frauen ausgedehnt.

Südkorea: Richter wirft Regierung Nachlässigkeit vor

Zwei Kriegsdienstverweigerer freigesprochen

(10.09.2017) Das Unvermögen der südkoreanischen Regierung, ein System eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer einzuführen, ist geradezu „nachlässig“, erklärte am 10. September 2017 ein Richter, der zwei religiöse Verweigerer freisprach.