Ersatzdienst 

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Russland: Beratungswebsite für Alternativdienst veröffentlicht

(14.12.2016) AktivistInnen in Russland starteten eine Website, um junge Männer über den Alternativdienst zu informieren und welche Schritte zur Antragstellung unternommen werden müssen. Die Website listet die möglichen Tätigkeiten im Dienst auf und beschreibt die Rechte der Dienstleistenden.

Zur Kriegsdienstverweigerung in Russland

(06.09.2014) Auf dem Bausoldatenkongress in Wittenberg berichteten im September 2014 Sergej Krivenko und Alena Karaliova aus Moskau in einer Arbeitsgruppe über die aktuelle Situation der Kriegsdienstverweigerer in Russland. Sergej Krivenko ist Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft Memorial und Direktor der Menschenrechtsgruppe Bürger.Armee.Recht. Alena Karaliova ist Rechtsanwältin und Mitglied der Menschenrechtsgruppe Bürger.Armee.Recht. Wir haben ihre Beiträge aus einer Mitschrift heraus zusammengestellt (d. Red.)

Weißrussland: Lang erwarteter Alternativdienst vertagt?

(03.02.2014) Nahezu 20 Jahre nach der 1994 in Kraft getretenen Verfassung von Belarus, die ein Recht auf eine Alternative zur Ableistung des Militärdienstes für junge Männer vorsieht, wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf über den Alternativdienst vorgelegt. Der Gesetzentwurf hätte nur religiös motivierte Verweigerungen erlaubt und der Alternative Dienst sollte um zwei Drittel länger als der Militärdienst sein. Aber kaum lag der Entwurf vor, wurde er auch schon wieder zurückgezogen, angeblich wegen „technischer“ Korrekturen.

Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung

Einführung

(15.01.2014) Das Thema Kriegsdienstverweigerung wurde auf verschiedene Art und Weise im Rahmen der Menschenrechtssystematik der Vereinten Nationen (UN) behandelt. Am bedeutsamsten ist das Menschenrechtskomitee sowohl bei individuellen Fällen, bei der Begutachtung von Länderberichten auf Grundlage des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte als auch in den Allgemeinen Stellungnahmen Nr. 22 zu Artikel 18 und Nr. 32 zu Artikel 14 des Paktes. Der UN-Menschenrechtsrat und die (ehemalige) UN-Menschenrechtskommission haben Entschließungen zu dem Thema verabschiedet. Die Sonderverfahren des Menschenrechtsrates haben das Thema aufgegriffen und es wurde auch in dem System der Universellen Menschenrechtsprüfung (UPR) aufgeworfen. Mehr noch, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerung unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. 2013 hat das Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Richtlinien zu Anträgen auf Flüchtlingsstatus bezüglich Militärdienst herausgegegeben.