Flucht 

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Fluchtgründe brauchen Anerkennung

Beitrag zur Pressekonferenz

(09.09.2010) Yohannes Kidane von der Eritreischen Antimilitaristischen Initiative wandte sich mit seinem Beitrag auf der Pressekonferenz am 9. September 2010 an die Verantwortlichen in Deutschland und machte deutlich, wie prekär die Menschenrechtssituation in Eritrea ist. (d. Red.)

Das Bundesamt hätte niemals ablehnen dürfen

Beitrag zur Pressekonferenz "Eritreische Deserteure berichten über Inhaftierung und Folter"

(09.09.2010) Als Yonas M. und Petros M. im Mai 2008 abgeschoben wurden, waren die Fakten zur Situation von Deserteuren in Eritrea, zum brutalen Vorgehen des eritreischen Regimes gegen sie längst bekannt. Die Quellenlage hätte berücksichtigt werden müssen. Das Bundesamt hätte die beiden Asylantragsteller niemals als „offensichtlich unbegründet“ ablehnen dürfen. Das Amt selbst hätte die ausgesprochen dilettantische Anhörung und Entscheidung noch im Hause selbst korrigieren müssen. Das Verwaltungsgericht hätte seine Aufgabe als Kontrollinstanz ernst nehmen müssen. Nichts von dem ist geschehen.

Einige Zahlen zu eritreischen Flüchtlingen weltweit, in Europa, in Deutschland

(08.09.2010) Im Jahr 2009 waren 209.200 eritreische Staatsangehörige weltweit als Flüchtlinge registriert. Damit ist Eritrea eines der Länder, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen. Bei einer Gesamtbevölkerung Eritreas von 4-5 Mio kann somit von einem Massenexodus gesprochen werden.

43.300 eritreische Staatsangehörige stellten 2009 weltweit Asylanträge. Nach Zimbabwe und Myanmar steht Eritrea damit an dritter Stelle der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen. Nur ein kleiner Teil (5.027 oder knapp 12%) erreichte die EU und stellte dort Asylantrag. Damit ging die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (6.974) zwar um 28% zurück, was jedoch nichts mit einer Verbesserung der Lage in Eritrea zu tun hat. Der Rückgang der Zahlen ist vielmehr auf die sich immer risikoreicher und lebensgefährlicher gestaltenden Fluchtwege nach Europa zurückzuführen.

Eritrea: Politische Verfolgung von Desertion und Verweigerung

(07.09.2010) Es war beklemmend. Gemeinsam mit eritreischen Oppositionsgruppen hatten wir Anfang Mai 2008 in Frankfurt/M. eine Kundgebung durchgeführt, um zu verhindern, dass zwei eritreische Deserteure abgeschoben werden. Jedoch wurden sie am 14. Mai 2008 mit einem eigens dafür gecharterten Privatflugzeug nach Eritrea ausgeflogen. Viele hatten davor gewarnt, was bei ihrer Ankunft in Asmara passieren würde: Sie wurden sofort inhaftiert und an einen unbekannten Ort gebracht. Die deutschen Behörden hatten das nicht sehen wollen.