Frankreich 

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Sechs russische Soldaten erhalten nach ihrer Flucht aus der Ukraine eine befristete Einreisegenehmigung für Frankreich

(17.10.2024) Sechs russische Soldaten, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, haben eine befristete Einreiseerlaubnis erhalten, um in Frankreich politisches Asyl zu beantragen. Menschenrechtsaktivist*innen bezeichnen dies als den ersten größeren Fall einer Gruppe von Deserteur*innen, die in einem EU-Land aufgenommen wurden.

Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)

Krieg in Europa: Was geschieht mit Kriegsdienstverweiger*innen?

Pressemitteilung: Veröffentlichung des EBCO-Jahresberichts "Kriegsdienstverweigerung in Europa 2023/24"

(14.05.2024) Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) kündigt die bevorstehende Veröffentlichung seines Jahresberichts "Kriegsdienstverweigerung in Europa 2023/24" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, an. Der Bericht wird am 15. Mai 2024 auf der Website von EBCO (https://www.ebco-beoc.org/) online verfügbar sein.

Im zweiten Jahr wird dieser Bericht zwangsläufig vom Krieg in der Ukraine dominiert; einen Großteil des Platzes nehmen Berichte über die Entwicklungen in der Ukraine, Russland und Belarus sowie die Situation von Flüchtenden aus diesen Ländern ein. EBCO arbeitet weiter bei der #ObjectWarCampaign mit, die gemeinsam von Connection e.V., War Resisters’ International (WRI), International Fellowship of Reconciliation (IFOR) und dem European Bureau for Conscientious Objection (EBCO) ins Leben gerufen wurde.

Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA). Photo: CNDA.

Krieg in der Ukraine: Frankreich gewährt 19 Deserteur*innen der russischen Armee Asyl

(22.03.2024) Seit Jahresbeginn haben 19 russische Staatsangehörige in Frankreich Asyl erhalten, wie der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) am 22. März 2024 mitteilte. Bereits im Juni 2023 wurde russischen Soldat*innen, die sich weigerten in der Ukraine zu kämpfen, vom CNDA grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Gemäß den Entscheidungen des Gerichts, die "zwischen dem 1. Januar und Mitte März 2024 verlesen wurden, wurden 19 Asylanträge" bewilligt, teilte der CNDA am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Frankreich: Flüchtlingsschutz für russische Verweiger*innen, denen Rekrutierung droht

(06.09.2023) Die große Kammer des Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) urteilte am 6. September 2023, dass russische Staatsangehörige, die sich der Teilmobilmachung oder Zwangsrekrutierung im Rahmen des Krieges in der Ukraine verweigern, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss, da sie aufgrund der groß angelegten Begehung von Kriegsverbrechen durch die russischen Streitkräfte dazu veranlasst würden, solche Verbrechen direkt oder indirekt zu begehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass ihnen tatsächlich eine Rekrutierung für den Krieg droht.