Freikauf 

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Armenische Militärdienstentzieher sollen sich mit 28 Jahren freikaufen können

(23.11.2017) Armenische Bürger, die älter als 27 Jahre sind und das Land verlassen haben um sich der Ableistung des Militärdienstes zu entziehen, sollen sich freikaufen können. Bei Zahlung einer Gesamtsumme von 3.600.000 Drams (6.300 €) für die gesamte mögliche Einberufungszeit wird die Strafverfolgung aufgehoben. Eine Rückkehr nach Armenien wäre damit möglich.

Kirgisien: Einige Glaubensgemeinschaften erhalten Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(11.08.2015) Am 11. August 2015 unterzeichnete der kirgisische Präsident Almazbek Atambaev Änderungen zum Militärdienstgesetz, womit Angehörigen einiger „offiziell anerkannter“ Glaubensgemeinschaften gestattet wird, die Ableistung des 12 Monate dauernden Militärdienstes zu umgehen. Die Glaubensgemeinschaft muss dazu den Militärdienst ablehnen. Kriegsdienstverweigerer müssen einen Betrag von 18-20.000 Soms (260-270 €) zahlen statt Militärdienst abzuleisten.

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Türkei: Keine Sekunde und keinen Kuruş für die Armee!

Zur befristeten Freikaufsregelung in der Türkei 2015

(02.12.2014) Der Verein für Kriegsdienstverweigerung bezog Anfang Dezember 2014 Stellung zu einem geplanten Gesetz zur Freikaufsregelung, das zum 1.1.2015 in Kraft treten soll. Danach sollen sich in der Türkei lebende türkische Wehrpflichtige befristet vom 1. Januar bis 28. Februar 2015 gegen Zahlung von 18.000 Türkische Lira (TL), was etwa 6.500 € entspricht, von der Ableistung des 12-monatigen Militärdienstes frei kaufen können. Sie können diese Regelung nur in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 28 Jahre alt sind. Nach Schätzungen wird davon ausgegangen, dass es insgesamt etwa eine Million Wehrflüchtige gibt, von denen 534.000 diese Regelung in Anspruch nehmen könnten. Zudem verlautete aus regierungsnahen Kreisen, dass die Einnahmen aus der Freikaufsregelung der Armee, einem Verteidigungsfond für Rüstungstechnologie und dem Geheimdienst (MIT) zukommen sollen. Die Freikaufsregelung für im Ausland lebende türkische Staatsbürger wird nicht geändert. (d. Red.)

Armenien: Regierung billigt Verlängerung der Amnestieregelung von Militärdienstentziehern gegen Gebühr

(14.11.2013) Die armenische Regierung hat heute eine erneute Verlängerung des Gesetzes gebilligt, womit armenische Militärdienstentzieher gegen eine Gebühr die Möglicheit der Amnestie erhalten. Mit dem Gesetz, das zum ersten Mal 2004 in Kraft trat, können sie eine Strafverfolgung gegen Zahlung einer Gebühr vermeiden. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer der Militärdienstentziehung ab.