Türkei: Menschenrechte und Militär
Bericht an die UN-Menschenrechtskommission, 104. Sitzung
(21.12.2011) War Resisters‘ International (WRI) ist besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kriegsdienstverweigerern und AntimilitaristInnen in der Türkei. Die wesentlichsten Punkte sind:
- Die Türkei erkennt trotz Wehrpflicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.
- Kriegsdienstverweigerer werden wiederholt verurteilt, wegen ihrer Weigerung, Militärdienst abzuleisten. Sie werden wegen Desertion, Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung verurteilt. Dies stellt eine Verletzung der Artikel 18 und 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar.
- Im Gefängnis sind Kriegsdienstverweigerer oft Misshandlungen und schlechter Behandlung sowohl von der Gefängnisverwaltung als auch von anderen Gefangenen ausgesetzt.
- Auch nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis leben Kriegsdienstverweigerer oft in einem rechtlichen Schwebezustand, eine Situation, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „zivilen Tod“ bezeichnet. Sie können nicht heiraten, ihre Kinder nicht registrieren lassen, nicht legal arbeiten, keinen Ausweis bekommen oder sich bezüglich irgend einer anderen Sache an die Behörden wenden. Das gleiche trifft auch auf diejenigen zu, die ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt haben, aber nicht verhaftet wurden.
- Kriegsdienstverweigerer und Pazifisten sehen sich oft mit Anklagen wegen „Distanzierung des Volkes vom Militär“ (Artikel 318 des Türkischen Strafgesetzbuches) konfrontiert, weil sie das Militär kritisiert haben oder über die Kriegsdienstverweigerung sprachen. Das verletzt Artikel 19 des Internationalen Paktes.