Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Deserteure und Kriegsdienstverweigerer

Aus dem Handbuch des UNHCR

(2011) Furcht vor Strafverfolgung und vor Bestrafung wegen Desertation oder der Weigerung, einer Einberufung Folge zu leisten, stellen für sich keine begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne der Definition dar. Andererseits bedeuten Desertation oder das Nichtfolgeleisten einer Einberufung nicht, daß der betreffende kein Flüchtling sein kann; jemand kann ein Deserteur oder Wehrdienstverweigerer und doch auch ein Flüchtling sein.

Südkorea: UN-Menschenrechtskomitee entscheidet über weitere elf Fälle

"Verfolgung und Bestrafung ist Verletzung ihrer Gewissensfreiheit"

(03.05.2010) Am 14. April 2010 entschied das UN-Menschenrechtskomitee über weitere elf Fälle von Kriegsdienstverweigerern, die am 15. Mai 2007 vorgetragen worden waren. In Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung vom November 2006 kam das Menschenrechtskomitee zu folgenden Schlussfolgerungen:

Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

(01.12.2009) Nach Artikel 10 der Grundrechtecharta wird "das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln."

Kolumbien: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an

(05.11.2009) Am 14. Oktober 2009 entschied das Verfassungsgericht von Kolumbien über eine Verfassungsbeschwerde, die von verschiedenen kolumbianischen Organisationen im März 2009 eingereicht worden war. Überraschenderweise urteilte das Gericht, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die kolumbianische Verfassung geschützt ist. Das Gericht forderte zugleich den kolumbianischen Kongress dazu auf, ein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung zu verabschieden.