Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

André Shepherd

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd

Connection e.V. und PRO ASYL: Viel Schatten und wenig Licht

(26.02.2015) EUGH behauptet: In UN-mandatierten Kriegen würden grundsätzlich keine Kriegsverbrechen begangen

Als unzureichend und teilweise in der Argumentation völlig unverständlich kritisieren das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und PRO ASYL die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37). „Mit der Entscheidung wird die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren nicht gestärkt. Einige Grundsatzfragen hat der Gerichtshof vermieden, andere entgegen dem Votum der Generalanwältin in inakzeptabler Weise beantwortet“, so Rudi Friedrich von Connection e.V.

Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(01.07.2014) Mit dieser Broschüre legen Connection e.V. und Pro Asyl im Juli 2014 Beiträge, Hintergründe, Stellungnahmen und Rechtsgrundlagen zur Frage vor, wann Deserteure und Kriegsdienstverweigerer Flüchtlingsschutz erhalten können, obwohl nach Auffassung deutscher Behörden und Gerichte nach wie vor der Grundsatz besteht, dass "die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verknüpfte Sanktion wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion nicht schon für sich allein eine Verfolgung darstellt". Länderbeispiele zeigen auf, welche Entwicklungen es in den letzten Jahren gegeben hat.

Kriegsdienstverweigerung im Flüchtlingsrecht

(01.07.2014) In seinem Beitrag führt Reinhard Marx zunächst die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Völkerrecht aus und geht dann ausführlich auf die Frage ein, unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer derzeit  einen Flüchtlingsschutz erhalten könnten, sowohl nach der Genfer Konvention wie auch nach dem Europarecht.

Kriegsdienstverweigerung - Strafverfolgung und Diskriminierung

(15.05.2014) Nicht alle Staaten erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung an. Und auch wenn es im Grundsatz anerkannt wird, können die Bestimmungen oder die Art und Weise, wie sie in Anspruch genommen werden können, einige Kriegsdienstverweigerer von diesem Recht ausschließen. Ihnen drohen eine ganze Reihe von schwerwiegenden Konsequenzen wegen ihrer Weigerung, Militärdienst abzuleisten. Neben Strafverfolgung und Inhaftierung gibt es auch eine Reihe von weiteren Konsequenzen. Emily Graham vom UN-Quäker Büro gibt in einem ausführlichen Artikel einen Überblick dazu.