
Buchbesprechung: Entscheidung des Gewissens
(10.08.2024) Recht haben, und Recht bekommen, ist bekanntlich nicht so einfach. Besonders weit klaffen Anspruch und Wirklichkeit beim Recht auf Kriegsdienstverweigerung auseinander. Diese Erfahrung musste auch Adalbert Metzinger aus dem badischen Ottersweier bei Bühl machen. Er hatte 1970 seinen Antrag erst nach der Musterung gestellt. Das reichte im Prinzip, um ihn sowohl im Prüfungsausschuss als auch in der Prüfungskammer, den zwei entscheidenden Instanzen, abzulehnen, bevor er dann endlich vom Verwaltungsgericht anerkannt wurde.