Menschenrechte 

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Artem Klyga (rechts) im Gespräch mit einem Deserteur

Russland: Fehlende Hilfe für Verweiger*innen

(24.04.2025) Im Januar 2025 gab es zwei bemerkenswerte Urteile des Verwaltungsgerichtes Berlin. Russischen Militärdienstpflichtigen wurde Flüchtlingsschutz gewährt. Damit stellte sich das Verwaltungsgericht gegen eine zuvor getroffene Entscheidung des höherrangigen Oberlandesgerichtes Berlin-Brandenburg.

Foto: Zaira Zafarana

Statement bei der UN für das Recht von Kriegsdienstverweiger*innen, die Teilnahme am Krieg in der Ukraine zu verweigern

UN Menschenrechtsrat, 58. Sitzung

(28.03.2025) Am Freitag, den 28. März 2025, hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen in Genf seinen Bericht über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine vorgestellt. Connection e.V. gab gemeinsam mit War Resisters International eine mündliche Erklärung ab, in der auch die Namen mehrerer Kriegsdienstverweiger*innen genannt wurden, die derzeit verfolgt, verurteilt oder zwangsrekrutiert werden.

Aktionsbilder Dezember 2024

Mehr als 20 Organisationen rufen auf: Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai)

Kriege verhindern statt „Kriegstüchtigkeit“

(20.03.2025) Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Wir rufen Gruppen und Organisationen dazu auf, sich mit Aktionen und Veranstaltungen vor Ort daran zu beteiligen. An vielen Orten wollen wir die Stimmen von Kriegsdienstverweiger*innen mit eigenen Erklärungen an die Öffentlichkeit bringen. In einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Aktion sollen diese schließlich in Berlin präsentiert werden.

Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.