Schweden: EritreerInnen bei Familienzusammenführung nicht länger zur Ausweiserstellung verpflichtet
(26.04.2018) Das Migrationsgericht in Schweden entschied, dass Familienangehörige von in Schweden lebenden EritreerInnen nicht länger Ausweise oder Reisepässe für eine Familienzusammenführung benötigen. Das Urteil erging, nachdem das Gericht festgestellt hatte, dass die eritreischen Behörden den Flüchtlingen gegenüber unangemessene Forderungen stellen, wie die Zahlung einer 2%-Steuer und die Unterzeichnung eines „Entschuldigungsbriefes“.