
Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an
(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.