
Südkoreanische Organisationen begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung
(28.06.2018) Heute entschied das Verfassungsgericht der Republik Korea, dass Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes verfassungswidrig ist, da darin keine Möglichkeit eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen ist. Die gegenwärtige Regelung darf nur bis zum 31. Dezember 2019 bestehen bleiben. Die Gerichtsentscheidung wendet sich gegen die Untätigkeit der Gesetzgebung und sieht es als verfassungswidrig an, eine von der Verfassung geforderte Gesetzgebung nicht umzusetzen. Mit der heutigen Entscheidung erkennt das Gericht die Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss des Rechts auf „Gewissensfreiheit“ an, ein grundlegendes Verfassungsrecht.