
Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an
Eine Analyse des BGH-Beschlusses
(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.